Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung erneuerbarer Energie werden vom Land, dem Bund oder den Energieversorgern gefördert. Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die aktuellen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die KfW hat im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm einen neuen Förderschwerpunkt aufgelegt. Bis Ende 2011 wird der Zins für die Bereiche zusätzlich verbilligt, die zur Errichtung und zum Ausbau von Verkaufsräumen und –gebäuden im Einzelhandel genutzt werden. Insbesondere zielt das Programm auf den Austausch veralteter Heizungs- oder Kühlanlagen und den Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik und Beleuchtung ab.
Das Magazin "Innovation&Energie" der EnergieAgentur.NRW, Ausgabe 3/2010, ist erschienen. Das Titelthema lautet: "Nächste Generation: Plusenergiehäuser ".
Ziel der Förderrichtlinie „Holz 2010“ des Landes NRW ist die Verbesserung der Mobilisierung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden u.a. die Errichtung von Holz- und Biomassehöfen, Sortier- und Trocknungsanlagen von Holz und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten, die Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Technologien, wie z.B. zur Emissionsminderung von Einzelfeuerstätten.
Seit Juli steht für die Klimaschutzinitiative wieder Geld zur Verfügung. Diese Mittel werden eingesetzt, um bereits vorliegende Anträge zu bewilligen. Dabei wird die Kürzung der Fördersätze vom Mai 2010 beibehalten. Ende 2010 soll die Richtlinie novelliert werden und zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Neue Anträge können dann voraussichtlich bis zum 31.03.2011 eingereicht werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage muss die KfW die Programme zur energetischen Wohnraumsanierung anpassen. Seit dem 01.September entfallen die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Sonderförderungen zur Optimierung von Wärmeverteilungen und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Weiterhin gefördert werden Gesamtsanierungen zu KfW-Effizienzhäusern und die qualifizierte Baubegleitung.
Der Bund fördert wieder die Installation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung oder zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, hocheffiziente Wärmepumpen, Holzpellet- und Hackschnitzel-Kessel. Nicht mehr gefördert werden Anlagen in Neubauten. Wegen des Haushaltsstopps bereits abgelehnte Anträge können neu gestellt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt mit, dass das „KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung“ ab sofort auch für Großprojekte ab 10 Millionen Finanzierungsanteil geöffnet wird, die bislang in dem ausgelaufenen „KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009“ finanziert wurden. Unterstützt werden Projekte zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, deren Vergütung der Stromerzeugung im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt wird.
Die für 2010 zur Verfügung stehenden Fördermittel für viele Förderprogramme sind leider bereits aufgebraucht. Eingestellt werden mussten der Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen, weite Teile der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums und das Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und Gartenbau. Eine Fortsetzung der Förderung ist für 2011 geplant.
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