Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Die KfW hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Förderprogramm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ entwickelt. Der Sonderfonds wendet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition.
EU-Kriterien für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
- bis zu 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz kleiner als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Millionen Euro
- Kontrolle von weniger als 25 Prozent der Anteile des Kapitals oder der Stimmrechte durch Nicht-KMU oder öffentliche Stellen
EU-Kriterien für die Einstufung als kleines Unternehmen (KU)
- bis zu 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz kleiner als 10 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme kleiner als 10 Millionen Euro
- Kontrolle von weniger als 25 Prozent der Anteile des Kapitals oder der Stimmrechte durch Nicht-KMU oder öffentliche Stellen
Inhalte des Förderprogramms
- Energieeffizienzberatungen: Förderung von Energieberatungen durch Zuschüsse
- Investitionskredite: Förderung von Investitionen für Energieeinsparmaßnahmen durch zinsgünstige Kredite
Im Rahmen der Beratungsförderung für KMU werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Vorgesehen ist zunächst eine
Initialberatung, bei der energetische Schwachstellen im Unternehmen untersucht werden. Darauf folgt eine
Detailberatung, eine vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.
Zur Umsetzung des Maßnahmeplans, für die empfohlenen Anschaffungen und Modernisierungen stehen
zinsgünstige Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen im Rahmen des ERP-Energieeffizienzprogramm Sonderfonds zur Verfügung. Die Investitionskredite werden über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens abgewickelt.
Initialberatung
Die Bemessungsgrundlage für die Initialberatung liegt bei 1600 Euro. Damit sind zwei Beratungstage angesetzt, denn das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Die Unternehmen erhalten bei einer Initialberatung einen Honorarzuschuss von 80 Prozent, also maximal 640 Euro pro Tag. Insgesamt sind also bis zu 1280 Euro Zuschuss möglich für zwei Beratungstage.
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert. Der Zeitrahmen für die Initialberatung beträgt maximal acht Wochen ab Erteilung der Zusage durch die KfW.
Detailberatung
Die Bemessungsgrundlage für die Detailberatung liegt bei 8000 Euro. Damit sind zehn Beratungstage angesetzt mit maximal förderfähigem Tageshonorar von 800 Euro.
Erstattet werden den Unternehmen 60 Prozent des Tageshonorars, also maximal 480 Euro pro Beratungstag. So ergibt sich für die zehn Tage maximal 4800 Euro Zuschuss.
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse durchgeführt, um einen konkreten Maßnahmeplan aufstellen zu können. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachpunkten beziehungsweise den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Die Detailberatung ist innerhalb von acht Monaten ab Erteilung der Zusage durch die KfW umzusetzen.
Antragstellung
Die Beantragung des Beratungszuschusses ist über die Regionalpartner der KfW möglich. Es sind überwiegend die örtlichen Industrie- und Handelskammern sowie die EnergieAgentur.NRW. Ihren nächsten Ansprechpartner finden Sie unter:
www.rp-suche.de
Beraten dürfen nur die von der KfW zugelassenen Energieberater. Das Unternehmen wählt ausschließlich aus der KfW-Beraterbörse einen Effizienzberater, siehe unter:
www.kfw-beraterboerse.de Der Beratungsvertrag mit einem Energieeffizienzberater kann erst nach Antragstellung und Zusage durch die KfW abgeschlossen werden.
Anträge und weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie bei den Regionalpartnern sowie bei der KfW unter:
www.energieeffizienz-beratung.de
Ansprechpartner bei der EnergieAgentur.NRW
Frau Angelika Pill: 0211 / 86642 - 10
Herr Jörg Buschmann: 0211 / 86642 – 288